Schutz von Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten

Geschützte geografische Angabe Die EU-Gütezeichen "g.U." (geschützte Ursprungsbezeichnung), "g.g.A." (geschützte geografische Angabe) und "g.t.S." (garantiert traditionelle Spezialität) wurden von der EU im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt.

Schwäbische Spätzle, Nürnberger Lebkuchen, Allgäuer Bergkäse, Thüringer Rostbratwurst oder Beelitzer Spargel – diese Produkte sind nicht nur weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt, sie sind auch besonders geschützt.

Herkunftsangaben und garantiert traditionelle Spezialitäten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel können durch EU-Recht geschützt werden. Die nachfolgende Karte zeigt die Lebensmittel mit geschützter geografischer Herkunftsangabe in Deutschland.

Nürnberger Lebkuchen ist EU-weit als "geschützte geographische Angabe" (g.g.A.) geschützt. Diese Spezialität darf aufgrund dieses Schutzes ausschließlich in Nürnberg hergestellt werden. Die Zutaten für das Rezept müssen aber nicht aus der Region kommen. Lebkuchen wird seit dem Mittelalter in Nürnberg hergestellt und hat weltweit hohes Ansehen erworben.

Weiterführende Informationen finden Sie beim: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft